Kritische Probleme bei der Gerichtsstrukturreform - Aufruf zur Neuplanung
Die im Petitionsausschuss vorgestellten Daten und Analysen zur geplanten Gerichtsstrukturreform weisen erhebliche Mängel auf.
11/11/20242 min lesen
Die im Petitionsausschuss vorgestellten Daten und Analysen zur geplanten Gerichtsstrukturreform weisen erhebliche Mängel auf. Die präsentierten Unterlagen sind unvollständig und enthalten zahlreiche Fehler, was ernste Zweifel an der Sorgfalt und Professionalität des gesamten Verfahrens aufwirft. Die Auswirkungen dieser Reform auf die Beschäftigten der Justiz sowie auf die Bürgerinnen und Bürger sind erheblich und überwiegend negativ.
Ein zentrales Problem sind die verlängerten Anfahrtswege, die die Beschäftigten der Justiz künftig in Kauf nehmen müssten. Dies verursacht nicht nur zusätzliche Zeit- und Kostenbelastungen, die insbesondere die unteren Gehaltsstufen hart treffen, sondern gefährdet auch die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Ein personeller Abbau droht, da viele Beschäftigte gezwungen sein könnten, sich nach alternativen Arbeitsplätzen umzusehen. Dies wiederum könnte die Funktionsfähigkeit der Justiz ernsthaft beeinträchtigen.
Neben den negativen Folgen für die Beschäftigten bedeutet die Reform auch eine Schwächung des Justizangebots in der Fläche. Besonders im Bereich der Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit wird der Zugang zu Gerichten für viele Bürgerinnen und Bürger erschwert, was deren Rechtssicherheit gefährdet.
Die vorgestellten Begründungen und Kalkulationen zur geplanten Reform sind fragwürdig und fehlerhaft. So werden hohe Ersparnisse in Aussicht gestellt, doch eine genauere Betrachtung offenbart ein anderes Bild: Die angesetzten Einsparungen basieren auf veralteten oder unvollständigen Zahlen. Beispielsweise werden erhebliche Kosten für die Sanierung des Gerichtsgebäudes in Lübeck mit knapp 6 Millionen Euro angegeben, obwohl die Arbeiten fast abgeschlossen sind. Auch die Miete für das geplante neue Gebäude wird unterschätzt und notwendige Umzugskosten gar nicht berücksichtigt. Zudem bleibt unklar, wie die Einsparungen durch Synergieeffekte bei den Fahrtkostenentschädigungen und Trennungsgeldern kalkuliert wurden, was letztlich zu einer unübersichtlichen Kostenstruktur führt.
Diese geplante Reform verfehlt nicht nur das Ziel, sie wirkt auch zum Nachteil vieler Menschen, was eine sofortige Neubewertung und grundlegende Überarbeitung erfordert. Bevor weitere Schritte unternommen werden, ist eine umfassende Beteiligung der betroffenen Gruppen zwingend erforderlich. Insbesondere die Personalvertretungen der Gerichtsbeschäftigten, die Gewerkschaften, die Anwaltskammer sowie relevante Arbeitgeber- und Sozialverbände sollten in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden, um sicherzustellen, dass die unterschiedlichen Fachperspektiven Berücksichtigung finden. Ein offener und ehrlicher Dialog zwischen den Verbänden und dem Ministerium ist dringend geboten.
Abschließend wird gefordert, dass die Landesregierung die Reformpläne unverzüglich stoppt und den Dialog mit allen betroffenen Akteuren sucht, um eine nachhaltige und sachgerechte Lösung zu erarbeiten.
Marion Meyer
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