Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch
Im Zuge der Petitionsübergabe des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung wird erneut die Forderung laut, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch zu streichen
10/22/20241 min lesen
Im Zuge der Petitionsübergabe des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung wird erneut die Forderung laut, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Die aktuellen Regelungen führen vielerorts zu einer unzureichenden Versorgung von ungewollt schwangeren Frauen, besonders in strukturschwachen Regionen wie Süddeutschland.
Die Vorsitzende des Sozial- und Gesundheitsausschusses im Kreis Stormarn, Marion Meyer, unterstützt diese Forderung. Sie hebt hervor, dass die derzeitige Gesetzeslage veraltet ist und nicht mehr den realen Bedürfnissen der Frauen gerecht wird. „Eine moderne, gerechte Regelung außerhalb des Strafgesetzbuchs ist notwendig, um Frauen die Unterstützung zu bieten, die sie benötigen“, so Meyer.
Experten sind sich einig, dass der Schutz des ungeborenen Lebens nicht durch Strafandrohung, sondern durch Beratungs- und Unterstützungsangebote gewährleistet werden kann. Eine Reform der bestehenden Gesetze würde es ermöglichen, das Selbstbestimmungsrecht der Frauen zu wahren und gleichzeitig eine umfassende Versorgung sicherzustellen.
Marion Meyer
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