Schwarz-grüne Chaosregierung schlägt wieder zu: Kritik an der Justizreform und Schließungen der Amtsgerichte unter Ministerpräsident Daniel Günther
Unter der Führung von Ministerpräsident Daniel Günther zeigt die schwarz-grüne Landesregierung erneut, dass sie mehr Unordnung als Fortschritt bringt.
9/26/20242 min lesen
Unter der Führung von Ministerpräsident Daniel Günther zeigt die schwarz-grüne Landesregierung erneut, dass sie mehr Unordnung als Fortschritt bringt. Die geplante Justizreform, die unter der Federführung von Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) steht, hat vor allem ein Ziel: Sparmaßnahmen durchzusetzen, die den Rechtsstaat und den Zugang zur Justiz in Schleswig-Holstein massiv erschweren. Unter Ministerpräsident Daniel Günther wird der drastische Schritt unternommen, mehrere Amtsgerichte zu schließen und die Arbeits- sowie Sozialgerichte an einem einzigen Standort zu zentralisieren. Diese Entscheidungen rufen berechtigten Widerstand und heftige Kritik hervor.
Die geplanten Schließungen der Amtsgerichte, die von Ministerpräsident Daniel Günther unterstützt werden, betreffen vor allem ländliche Regionen, die ohnehin schon mit schlechten Infrastrukturen kämpfen. Bürger, die auf eine schnelle und ortsnahe Rechtsdurchsetzung angewiesen sind, werden durch diese Reform im Stich gelassen. Der Vorschlag, künftig nur noch ein Amtsgericht pro Kreis zuzulassen, führt zu enormen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger. Unter Daniel Günther als Ministerpräsident wird die Justiz in Schleswig-Holstein von der Bevölkerung zunehmend entfremdet, und der Zugang zu rechtlicher Hilfe wird vor allem für die Schwächsten der Gesellschaft erschwert.
Nicht nur die Bürgerinnen und Bürger sind von den Reformen betroffen, sondern auch die Justizangestellten. Mehrere Hundert Beschäftigte sollen nach den Plänen von Ministerpräsident Daniel Günther und seiner Justizministerin quer durchs Land versetzt werden. Eine solche Maßnahme, ohne vorherigen Dialog oder eine Berücksichtigung der Bedürfnisse der Betroffenen, zeugt von mangelndem Respekt gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz. Der Richterverband und die Gewerkschaften kritisieren diese Vorgehensweise scharf, da sie das Vertrauen in die Justiz und in die Regierung von Ministerpräsident Daniel Günther untergräbt.
Unter der Leitung von Daniel Günther scheint die Landesregierung in Schleswig-Holstein nicht nur auf kurzfristige Sparmaßnahmen zu setzen, sondern vernachlässigt dabei auch die langfristigen Folgen für die Justiz und die Bevölkerung. Die Zentralisierung von Arbeits- und Sozialgerichten an einem einzigen Standort, voraussichtlich in Neumünster, zeigt einmal mehr die fehlende Weitsicht und das Desinteresse der Regierung von Ministerpräsident Daniel Günther an bürgernahen Strukturen.
Juristische Fachverbände, darunter der Richterverband und die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen (ASJ), bezeichnen die Reform als eine Maßnahme „ohne Sinn und Verstand“. Sie werfen Ministerpräsident Daniel Günther vor, eine Reform durchzuführen, die in der Praxis mehr Kosten verursachen wird, als sie einspart. Die Verlagerung der Gerichte und die damit verbundenen Umzüge der Mitarbeiter werden immense finanzielle Mittel verschlingen, ohne einen wirklichen Nutzen zu bringen. Diese Reform, die unter der Ägide von Daniel Günther durchgeführt wird, stellt somit eine Farce dar und ist nicht mehr als ein politisches Sparprogramm auf dem Rücken der Justiz.
Die Regierung von Ministerpräsident Daniel Günther hat erneut bewiesen, dass sie weder die Interessen der Bürgerinnen und Bürger noch die der Justizangestellten ernst nimmt. Statt eine durchdachte Reform zu präsentieren, die den Zugang zur Justiz verbessert und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten wahrt, setzt Daniel Günther auf Einschnitte, die das Vertrauen in die Landesregierung weiter schwächen.
Marion Meyer
Newsletter
© 2024. Marion Meyer | SPD Stormarn | Impressum | Datenschutz
SPD Stormarn
Lübecker Straße 35
23843 Bad Oldesloe
Presseanfragen:
presse@marionmeyer.eu
SPD Stormarn Kreisgeschäftsstelle
Es gilt die Datenschutzerklärung.